Datenschutz | VIBSS
Notizen: 2. Schritt: Verpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit. Auch wenn Vereine als nicht-öffentliche Stellen nicht gesetzlich verpflichtet sind, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Datengeheimnis zu verpflichten, sollten dennoch alle Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit verpflichtet werden. ...